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Verfassungsbeschwerde gegen ELENA |
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Es ist erst wenige Wochen her, dass sich das Bundesverfassungsgericht mit einer Verfassungsbeschwerde bezüglich der Datensicherheit der deutschen Bürger befassen musste (und auch in deren Sinn entschied und die Vorratsdatenspeicherung in der bisherigen Form für nichtig erklärte) und schon wieder müssen sich die Richter in Karlsruhe mit einem Fall zum Thema „Datensammelwut“ befassen. Dieses Mal geht es um „ELENA“, den neu eingeführten elektronischen Entgeltnachweis. Hierbei müssen alle privaten und öffentlichen Arbeitgeber seit dem 01. Januar 2010 jeden Monat die Entgeltdaten ihrer Arbeitnehmer, Richter, Beamten und Soldaten an die „Zentrale Speicherstelle der Deutschen Rentenversicherung“ senden. Dort werden diese dann für fünf Jahre gespeichert. Als Ziel wird u.a. angegeben, dass damit die Bürokratie abgebaut werden soll. Viele Datenschutzorganisationen sehen darin jedoch nur eine neue Form einer Vorratsdatenspeicherung und haben deshalb eine erneute Massenverfassungsbeschwerde beschlossen. Erstellt und eingereicht wurde diese Verfassungsbeschwerde von den beiden Anwälten Meinhard Sterostik und Dominik Boecker. Beteiligen kann und soll sich aber wieder jeder Betroffene, also jeder Arbeitnehmer der Bundesrepublik. Die Zeit drängt, denn eine Mitzeichnung der Petition ist nur bis zum Montag, den 29. März 2010 möglich (wurde verlängert). Mehr Infos, sowie die Möglichkeit sich an der Petition zu beteiligen finden Sie unter
https://petition.foebud.org/ELENA .
Lassen Sie uns wieder gemeinsam daran teilnehmen, damit auch hier wieder ein Erfolg im Namen der Datensicherheit und der Privatsphäre erzielt werden kann.
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Urteil des Verfassungsgerichts gegen die Vorratsdatenspeicherung |
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Nun ist es also offiziell: Die Speicherung von
Verbindungsdaten der Telekommunikation ist nicht mit dem deutschen Grundgesetz
vereinbar. Damit entschieden die Karlsruher Richter erneut im Sinne der Kläger (viele
Bürger und Datenschutzverbände, u.a. die AGB). Das Urteil reiht sich damit in
andere Grundsatzurteile zum Datenschutz ein (wie beispielsweise das
Volkszählungsgesetz 1983, das Urteil zum Großen Lauschangriff 2004 oder
kürzlich dem Urteil zur Online-Durchsuchung). Die Folge ist, dass die
gespeicherten Daten nun „unverzüglich zu löschen“ seien und dass die Regierung
sich nun um ein neues Gesetz bemühen muss, um die Richtlinie der EU zur
Vorratsdatenspeicherung umzusetzen. Kurz nach der Urteilsverkündigung kündigte
bereits Manfred Weber, der Vize-Chef der christlich-konservativen EVP-Fraktion
im Europäischen Parlament an, die bestehende Richtlinie der EU zur Vorratsdatenspeicherung
einer erneuten Prüfung zu unterziehen.
Allerdings schließt das aktuelle Urteil eine
Vorratsdatenspeicherung nicht generell als verfassungswidrig aus. Stattdessen
wurde nur das aktuelle Gesetz (welches weit über die eigentlichen Vorgaben der
EU hinausging) für nichtig erklärt und die Politik aufgefordert, ein neues,
verfassungskonformes Gesetz zu entwerfen. Dabei sollen zwar weiterhin die
Telekommunikationsdaten der Bundesbürger erfasst und gespeichert werden,
allerdings strengeren Vorgaben unterliegen und bei einer Verwendung der Daten
entweder der Betroffene darüber informiert werden oder ein richterlicher
Beschluss notwendig sein.
Vielen Datenschützern geht diese Regel allerdings nicht weit
genug. Sie hätten sich gewünscht, dass sich auch Deutschland gegen die
Richtlinie der EU stellt, wie dies momentan noch in Österreich, Schweden oder
Rumänien der Fall ist. Denn dadurch, dass die Speicherung von Daten aller
Bürger auf Vorrat prinzipiell verfassungskonform ist, wird weiterhin das fiktive
Recht auf Sicherheit dem Grundrecht auf Freiheit vorgezogen. Und die Bürger
geben den Datenschützern recht. Einer am Dienstag vorgestellten infas-Umfrage
zufolge wird die Vorratsdatenspeicherung von 69,3% der Bevölkerung abgelehnt -
kein anderes "Sicherheitsgesetz" stößt auf so starke Ablehnung.
Das Urteil vom Dienstag ist also nur ein kleiner Teilerfolg
in dem Kampf um unsere Bürgerrechte. Deshalb lasst uns das Urteil als eine
Ermutigung sehen, dass es sich lohnt für seine Rechte zu kämpfen. Denn die
Gefahren der Überwachung, ob von staatlicher oder privater Seite (wie beispielsweise
durch Unternehmen wie Google oder facebook) nehmen mit Sicherheit nicht ab. |
Griechenland wird in eine bargeldlose Gesellschaft umgewandelt |
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Griechenland will ab dem 1.Januar 2011 per Gesetz Bargeld
verbieten. Alle Rechnungen, Zahlungen und Finanztransaktionen über 1.500
Euro
dürfen nur noch elektronischen durchgeführt werden.Unternehmen dürfen
nur noch Rechnungen auf elektronischem Weg
akzeptieren. Begründung: Bekämpfung der Schwarzarbeit und
Steuerhinterziehung.
Ebenfalls eingeführt wird ein
Steuererfassungssystem mit der
Verpflichtung, u.a. alle jährlichen Lebenshaltungskosten anzugeben. Man
wird
beurteilt, wie man lebt und nicht nur welches Einkommen man hat.
Banken werden verpflichtet, alle
Finanztransaktionen in
Echtzeit den Behörden zur Verfügung zu stellen. Die Steuerbehörenden
haben das
Recht, auf alle Details der Rechnungen online zugreifen zu können.Der
bisherige Briefwechsel auf Papier zwischen
Steuerberatern, Notaren, Anwälten und den Behörden ist nur noch auf dem
elektronischen Weg erlaubt.
In Verbindung mit der bereits eingeführten ID-Karte
mit Chip
ist der Schritt in den totalen Überwachungsstaat vollzogen.
Interessant dabei erscheint, dass Griechenland
Tagungsort
der letzten Bilderberger-Konferenz 2009 war. Offensichtlich nutzt die
NWO die
Krise um eine Gesellschaft durchzusetzen, in der alles über Computer
kontrolliert werden kann. Griechenland scheint der Testfall zu sein.
http://www.alles-schallundrauch.blogspot.com/2010/02/in-griechenland-wird-in-eine.html . |
Neue Chips werden durch ein nanotechnologisches Verfahren in
Tinte integriert. Sie werden dadurch wesentlich preiswerter als die
bisherigen
Funketiketten mit Silizium-Chip. Sie können auf beliebige Oberflächen
gedruckt
werden. Die Tinte kann sogar leistungsfähige, aufladbare Nanobatterien
enthalten (Technisches Detail: Papierakkus bewältigen 40.000 Zyklen des
Ladens
und Entladens).
„Die
Kontrolle und Vernetzung von Waren wird damit bedeutend günstiger,
einfacher
und umfassender.“ http://www.factum-magazin.ch/wFactum_de/aktuell/2010_02_04_Chip.php . |
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