Menü Deutschland

Anti Zensur Zeitung

Newsletter

S&G Aboservice

Verfassungsbeschwerde gegen ELENA PDF Drucken E-Mail

Es ist erst wenige Wochen her, dass sich das Bundesverfassungsgericht mit einer Verfassungsbeschwerde bezüglich der Datensicherheit der deutschen Bürger befassen musste (und auch in deren Sinn entschied und die Vorratsdatenspeicherung in der bisherigen Form für nichtig erklärte) und schon wieder müssen sich die Richter in Karlsruhe mit einem Fall zum Thema „Datensammelwut“ befassen. Dieses Mal geht es um „ELENA“, den neu eingeführten elektronischen Entgeltnachweis. Hierbei müssen alle privaten und öffentlichen Arbeitgeber seit dem 01. Januar 2010 jeden Monat die Entgeltdaten ihrer Arbeitnehmer, Richter, Beamten und Soldaten an die „Zentrale Speicherstelle der Deutschen Rentenversicherung“ senden. Dort werden diese dann für fünf Jahre gespeichert. Als Ziel wird u.a. angegeben, dass damit die Bürokratie abgebaut werden soll.
Viele Datenschutzorganisationen sehen darin jedoch nur eine neue Form einer Vorratsdatenspeicherung und haben deshalb eine erneute Massenverfassungsbeschwerde beschlossen. Erstellt und eingereicht wurde diese Verfassungsbeschwerde von den beiden Anwälten Meinhard Sterostik und Dominik Boecker.
Beteiligen kann und soll sich aber wieder jeder Betroffene, also jeder Arbeitnehmer der Bundesrepublik. Die Zeit drängt, denn eine Mitzeichnung der Petition ist nur bis zum Montag, den 29. März 2010 möglich (wurde verlängert). Mehr Infos, sowie die Möglichkeit sich an der Petition zu beteiligen finden Sie unter

https://petition.foebud.org/ELENA .

Lassen Sie uns wieder gemeinsam daran teilnehmen, damit auch hier wieder ein Erfolg im Namen der Datensicherheit und der Privatsphäre erzielt werden kann.