Verfassungsbeschwerde gegen ELENA |
Es ist erst wenige Wochen her, dass sich das Bundesverfassungsgericht mit einer Verfassungsbeschwerde bezüglich der Datensicherheit der deutschen Bürger befassen musste (und auch in deren Sinn entschied und die Vorratsdatenspeicherung in der bisherigen Form für nichtig erklärte) und schon wieder müssen sich die Richter in Karlsruhe mit einem Fall zum Thema „Datensammelwut“ befassen. Dieses Mal geht es um „ELENA“, den neu eingeführten elektronischen Entgeltnachweis. Hierbei müssen alle privaten und öffentlichen Arbeitgeber seit dem 01. Januar 2010 jeden Monat die Entgeltdaten ihrer Arbeitnehmer, Richter, Beamten und Soldaten an die „Zentrale Speicherstelle der Deutschen Rentenversicherung“ senden. Dort werden diese dann für fünf Jahre gespeichert. Als Ziel wird u.a. angegeben, dass damit die Bürokratie abgebaut werden soll. https://petition.foebud.org/ELENA . Lassen Sie uns wieder gemeinsam daran teilnehmen, damit auch hier wieder ein Erfolg im Namen der Datensicherheit und der Privatsphäre erzielt werden kann. |