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Urteil des Verfassungsgerichts gegen die Vorratsdatenspeicherung PDF Drucken E-Mail

Nun ist es also offiziell: Die Speicherung von Verbindungsdaten der Telekommunikation ist nicht mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar. Damit entschieden die Karlsruher Richter erneut im Sinne der Kläger (viele Bürger und Datenschutzverbände, u.a. die AGB). Das Urteil reiht sich damit in andere Grundsatzurteile zum Datenschutz ein (wie beispielsweise das Volkszählungsgesetz 1983, das Urteil zum Großen Lauschangriff 2004 oder kürzlich dem Urteil zur Online-Durchsuchung). Die Folge ist, dass die gespeicherten Daten nun „unverzüglich zu löschen“ seien und dass die Regierung sich nun um ein neues Gesetz bemühen muss, um die Richtlinie der EU zur Vorratsdatenspeicherung umzusetzen. Kurz nach der Urteilsverkündigung kündigte bereits Manfred Weber, der Vize-Chef der christlich-konservativen EVP-Fraktion im Europäischen Parlament an, die bestehende Richtlinie der EU zur Vorratsdatenspeicherung einer erneuten Prüfung zu unterziehen.

Allerdings schließt das aktuelle Urteil eine Vorratsdatenspeicherung nicht generell als verfassungswidrig aus. Stattdessen wurde nur das aktuelle Gesetz (welches weit über die eigentlichen Vorgaben der EU hinausging) für nichtig erklärt und die Politik aufgefordert, ein neues, verfassungskonformes Gesetz zu entwerfen. Dabei sollen zwar weiterhin die Telekommunikationsdaten der Bundesbürger erfasst und gespeichert werden, allerdings strengeren Vorgaben unterliegen und bei einer Verwendung der Daten entweder der Betroffene darüber informiert werden oder ein richterlicher Beschluss notwendig sein.

Vielen Datenschützern geht diese Regel allerdings nicht weit genug. Sie hätten sich gewünscht, dass sich auch Deutschland gegen die Richtlinie der EU stellt, wie dies momentan noch in Österreich, Schweden oder Rumänien der Fall ist. Denn dadurch, dass die Speicherung von Daten aller Bürger auf Vorrat prinzipiell verfassungskonform ist, wird weiterhin das fiktive Recht auf Sicherheit dem Grundrecht auf Freiheit vorgezogen. Und die Bürger geben den Datenschützern recht. Einer am Dienstag vorgestellten infas-Umfrage zufolge wird die Vorratsdatenspeicherung von 69,3% der Bevölkerung abgelehnt - kein anderes "Sicherheitsgesetz" stößt auf so starke Ablehnung.

Das Urteil vom Dienstag ist also nur ein kleiner Teilerfolg in dem Kampf um unsere Bürgerrechte. Deshalb lasst uns das Urteil als eine Ermutigung sehen, dass es sich lohnt für seine Rechte zu kämpfen. Denn die Gefahren der Überwachung, ob von staatlicher oder privater Seite (wie beispielsweise durch Unternehmen wie Google oder facebook) nehmen mit Sicherheit nicht ab.